Pflegegrad beantragen: Der vollständige Leitfaden für 2025

Wann beantragen? Wie? Was danach? Alles was Sie über den Pflegeantrag wissen müssen — ohne Behördendeutsch, mit konkreten Schritten.

05.04.2026·3 Min. Lesezeit

Viele Familien warten zu lange. Die Anzeichen sind da, der Pflegebedarf ist real — aber der Antrag wird aufgeschoben. Weil man nicht weiß, ob es "reicht". Weil der Prozess undurchsichtig wirkt. Weil man hofft, es geht auch ohne.

Das Problem: Leistungen der Pflegekasse werden erst ab dem Monat gezahlt, in dem der Antrag eingeht. Nicht rückwirkend. Jeder Monat ohne Antrag ist verlorenes Geld — je nach Pflegegrad zwischen 125 € und 947 € monatlich.

Dieser Leitfaden zeigt, wie der Prozess wirklich funktioniert.

Wann sollte man den Antrag stellen?

So früh wie möglich. Das gilt selbst dann, wenn Sie unsicher sind, ob der Pflegegrad "reichen" wird.

Denn:

Es gibt fast keinen Grund, den Antrag aufzuschieben.

Konkrete Auslöser, bei denen sofort gehandelt werden sollte:

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Wo und wie den Antrag stellen?

Der Antrag wird bei der Pflegekasse gestellt. Die Pflegekasse ist immer der Pflegezweig der zuständigen Krankenkasse. AOK-Versicherte stellen den Antrag bei der AOK-Pflegekasse, TK-Versicherte bei der TK-Pflegekasse — und so weiter.

So stellen Sie den Antrag:

Schritt 1 — Telefonisch anmelden: Rufen Sie die Pflegekasse an und teilen Sie mit, dass Sie einen Pflegeantrag stellen möchten. Das Datum dieses Anrufs kann als Eingangsdatum gelten — fragen Sie nach einer schriftlichen Bestätigung.

Schritt 2 — Schriftlichen Antrag nachreichen: Die Pflegekasse schickt Ihnen ein Formular zu, oder Sie laden es von der Website herunter. Ausgefüllt unterschrieben zurückschicken — am besten per Einschreiben mit Rückschein.

Schritt 3 — Begutachtungstermin abwarten: Der MD (früher MDK) vereinbart einen Termin zur Begutachtung beim Antragsteller zu Hause. Wartezeit: durchschnittlich 2–5 Wochen.

Schritt 4 — Bescheid erhalten: Nach der Begutachtung erhält die Person einen schriftlichen Bescheid über den festgestellten Pflegegrad. Ab dem Antragsmonat fließen die Leistungen.

Was passiert bei der Begutachtung?

Der Gutachter kommt nach Hause und bewertet in einem Gespräch die Selbstständigkeit in sechs Bereichen:

  1. Mobilität — Gehen, Treppensteigen, Umsetzen
  2. Kognition und Kommunikation — Orientierung, Gedächtnis, Verstehen
  3. Verhaltensweisen — psychische Auffälligkeiten, Unruhe, Aggression
  4. Selbstversorgung — Waschen, Anziehen, Essen
  5. Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen — Medikamente, Wundversorgung
  6. Alltagsleben und soziale Kontakte — Tagesgestaltung, Hobbys, Mobilität

Aus der Bewertung entsteht ein Punktwert. Dieser bestimmt den Pflegegrad.

Wie bereite ich den Begutachtungstermin vor?

Das ist der entscheidende Schritt — und der, den die meisten Familien unterschätzen.

Pflegetagebuch führen: Mindestens zwei Wochen vor dem Termin täglich dokumentieren: Was wurde bei wem gemacht, wie lange hat es gedauert, wer hat geholfen? Dieses Dokument ist der wichtigste Beleg im Begutachtungsgespräch.

Jemanden dabei haben: Nicht alleine mit dem Gutachter sprechen — ein Familienmitglied oder eine Vertrauensperson sollte anwesend sein. Sie können ergänzen, was die pflegebedürftige Person aus Scham oder Vergessen nicht erwähnt.

Schlechte Tage schildern: Der Gutachter bewertet die überwiegende Situation. Wenn an schlechten Tagen Unterstützung nötig ist, muss das gesagt werden — auch wenn es heute gerade "ganz gut geht".

Wohnung nicht aufräumen: Vorhandene Hilfsmittel (Rollator, Badewannenlift, Pflegebett) sollen sichtbar sein. Sie bestätigen den Pflegebedarf.

Was wenn der Pflegegrad zu niedrig ist?

Widerspruch einlegen — innerhalb von vier Wochen nach Bescheid.

Etwa 40–50 % aller Widersprüche führen zu einer Höherstufung. Ein gut geführtes Pflegetagebuch und ein ärztliches Attest sind die wichtigsten Argumente.

Beim Widerspruch: Sachlich bleiben, konkrete Beispiele nennen, belegen was dokumentiert ist. Kein Anwalt notwendig — aber ein Pflegeberater der Verbraucherzentrale oder des VdK kann helfen.

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+Kann man den Antrag auch für eine andere Person stellen?

Ja. Wer eine Vorsorgevollmacht oder gesetzliche Betreuung hat, kann den Antrag stellvertretend stellen. Auch ohne Vollmacht können Angehörige den Antrag anstoßen — die pflegebedürftige Person muss aber zustimmen.

+Was kostet der Pflegeantrag?

Nichts. Antrag, Begutachtung durch den MD und der Bescheid sind für den Versicherten kostenlos. Die Pflegekasse trägt alle Kosten.

+Kann man den Pflegegrad später noch erhöhen?

Ja, durch einen Höherstufungsantrag. Wenn sich der Pflegebedarf verschlechtert, kann jederzeit ein erneuter Antrag gestellt werden. Die neue Einstufung gilt ab dem Antragsmonat.

+Wirkt sich der Pflegegrad auf die Rente der Pflegenden aus?

Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse Rentenversicherungsbeiträge für Angehörige, die mindestens 10 Stunden pro Woche pflegen und nicht mehr als 30 Stunden pro Woche berufstätig sind. Das ist ein erheblicher Vorteil, der oft übersehen wird.


Alle Leistungsbeträge beziehen sich auf den Stand 2025. Angaben ohne Gewähr.

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