Pflegegrad 1–5: Welche Leistungen stehen mir zu? Alle Beträge 2025

Pflegegeld, Sachleistungen, Entlastungsbetrag — was zahlt die Pflegekasse bei welchem Pflegegrad? Alle Beträge für 2025 im klaren Überblick.

05.04.2026·3 Min. Lesezeit

Was die Pflegekasse zahlt, hängt direkt vom Pflegegrad ab. Wer seinen Pflegegrad kennt, kann die Leistungen gezielt abrufen — und wer seinen Pflegegrad noch nicht kennt, unterschätzt oft, wie viel ihm zusteht.

Die Leistungen auf einen Blick — 2025

PG 1PG 2PG 3PG 4PG 5
Pflegegeld (wenn Angehörige pflegen)332 €573 €765 €947 €
Pflegesachleistung (Pflegedienst)761 €1.432 €1.778 €2.200 €
Entlastungsbetrag125 €125 €125 €125 €125 €
Tages-/Nachtpflege689 €1.298 €1.612 €1.995 €
Kurzzeitpflege (pro Jahr)1.774 €1.774 €1.774 €1.774 €
Verhinderungspflege (pro Jahr)1.612 €1.612 €1.612 €1.612 €
Vollstationäre Pflege (Heim)770 €1.262 €1.775 €2.005 €
Wohnraumanpassung (einmalig)4.000 €4.000 €4.000 €4.000 €4.000 €
Pflegehilfsmittel (monatlich)40 €40 €40 €40 €40 €

Alle Beträge monatlich, sofern nicht anders angegeben. Stand: 2025.

Pflegegeld oder Pflegesachleistung — was ist besser?

Das ist die häufigste Frage und die Antwort lautet: es kommt darauf an.

Pflegegeld bekommt, wer von Angehörigen oder ehrenamtlichen Helfern gepflegt wird. Das Geld geht direkt an die pflegebedürftige Person — und sie entscheidet, wie sie es einsetzt. Oft wird es an die pflegenden Angehörigen weitergegeben.

Pflegesachleistung wird direkt an einen zugelassenen ambulanten Pflegedienst gezahlt. Die Leistungsbeträge sind deutlich höher als beim Pflegegeld — aber nur ein zugelassener Dienst kann sie abrufen.

Kombinationsleistung ist möglich: Wer einen Pflegedienst für einen Teil der Leistungen nutzt und den Rest durch Angehörige abdeckt, bekommt die Pflegesachleistung anteilig und das Pflegegeld für den restlichen Teil.

Jetzt starten

Der Entlastungsbetrag — 125 € die viele verfallen lassen

Der Entlastungsbetrag von 125 € monatlich steht ab Pflegegrad 1 zu. Er kann für anerkannte Entlastungsleistungen eingesetzt werden: Betreuungsdienste, Tagesbetreuung, hauswirtschaftliche Hilfen, Nachbarschaftshilfe über anerkannte Anbieter.

Das Problem: Viele Familien nutzen ihn nicht — weil sie nicht wissen, wie. Der Betrag kann bis zu einem Jahr angespart werden. Nach Ablauf des Kalenderjahres verfällt er.

Empfehlung: Bei der Pflegekasse nach anerkannten Anbietern in der Region fragen. Oft sind das Wohlfahrtsverbände, Nachbarschaftshilfen oder spezialisierte Betreuungsdienste.

Verhinderungs- und Kurzzeitpflege — die unterschätzte Reserve

Verhinderungspflege (bis 1.612 €/Jahr): Wenn die pflegende Person selbst krank ist, in Urlaub fährt oder aus anderen Gründen ausfällt, übernimmt ein anderer die Pflege. Die Kosten erstattet die Pflegekasse bis zur Jahresgrenze.

Kurzzeitpflege (bis 1.774 €/Jahr): Bei einem Krankenhausaufenthalt der pflegebedürftigen Person oder zur Überbrückung nach einem Krankenhausaufenthalt kann eine kurzzeitige stationäre Pflege in Anspruch genommen werden.

Wichtig seit 2024: Verhinderungs- und Kurzzeitpflegebudget können kombiniert werden. Der kombinierte Höchstbetrag liegt bei 3.386 €/Jahr.

Rentenversicherung für pflegende Angehörige

Das wissen die wenigsten: Die Pflegekasse zahlt Rentenversicherungsbeiträge für Angehörige, die eine pflegebedürftige Person pflegen — wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

Die Höhe der Rentenversicherungsbeiträge richtet sich nach dem Pflegegrad. Bei Pflegegrad 5 werden Beiträge auf Basis von rund 2.600 € monatlich gezahlt.

Das ist ein erheblicher Vorteil — und ein wichtiges Argument, den Antrag frühzeitig zu stellen.

Jetzt starten
+Können Pflegegeld und Sachleistung kombiniert werden?

Ja — das nennt sich Kombinationsleistung. Wenn Sie die Sachleistung nicht voll ausschöpfen, erhalten Sie anteilig Pflegegeld für den nicht genutzten Teil. Beispiel: Sie nutzen 50 % der Sachleistung — dann gibt es 50 % des Pflegegeldes obendrauf.

+Was passiert mit dem Pflegegeld wenn die Person ins Heim kommt?

Bei vollstationärer Pflege im Heim gibt es kein Pflegegeld mehr. Stattdessen zahlt die Pflegekasse einen Zuschuss direkt an das Heim (ab PG 2: 770 €, PG 5: 2.005 €/Monat). Die verbleibenden Heimkosten müssen aus eigenem Vermögen bestritten werden — oder das Sozialamt springt ein.

+Gibt es Leistungen für pflegende Angehörige selbst?

Ja: Rentenversicherungsbeiträge, Unfallversicherungsschutz während der Pflegetätigkeit, und bei vorübergehender Pflegeübernahme Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld (bis zu 10 Arbeitstage) vom Arbeitgeber freigestellt zu werden.


Alle Leistungsbeträge: Stand 2025. Änderungen durch den Gesetzgeber vorbehalten.

Zurück zum BlogTool ausprobieren
Datenschutz für diese App