DSGVO fuer Therapeuten-Websites: Was Sie wirklich wissen muessen
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DSGVO fuer Therapeuten-Websites: Was Sie wirklich wissen muessen

10.02.2026·2 Min. Lesezeit·PraxisFlow Redaktion

Warum DSGVO fuer Therapeut:innen besonders wichtig ist

Sie sind Therapeut:in. Sie arbeiten mit den intimsten Informationen, die ein Mensch teilen kann. Aengste, Traumata, psychische Erkrankungen. Diese Daten gehoeren nach der DSGVO zu den besonders schuetzenswerten Kategorien nach Artikel 9.

Das bedeutet: Fuer Ihre Website gelten strengere Regeln als fuer einen Onlineshop oder ein Restaurant. Und die Konsequenzen bei Verstoessen sind gravierender.

Aber keine Sorge. Die Anforderungen sind ueberschaubar, wenn man sie versteht. Dieser Leitfaden erklaert alles, was Sie wissen muessen, ohne Juristendeutsch.

DSGVO-konformer Datenschutz fuer Therapeuten-Websites
DSGVO-Konformitaet schuetzt Ihre Praxis und Ihre Patienten

Die 5 wichtigsten Anforderungen fuer Ihre Praxis-Website

Es gibt fuenf Bereiche, die Sie auf Ihrer Website richtig umsetzen muessen. Keiner davon ist technisch kompliziert, aber alle sind rechtlich relevant.

1
Impressum
Jede gewerbliche Website in Deutschland, Oesterreich und der Schweiz braucht ein Impressum. Fuer Therapeut:innen muss es zusaetzlich die Berufsbezeichnung, die zustaendige Aufsichtsbehoerde und bei approbierten Psychotherapeut:innen die Approbationsbehoerde enthalten.
2
Datenschutzerklaerung
Sie muss genau beschreiben, welche Daten auf Ihrer Website erhoben werden. Dazu gehoeren Kontaktformular-Daten, Cookies, Hosting-Logfiles und eventuell Analyse-Tools. Jeder Verarbeitungszweck braucht eine Rechtsgrundlage.
3
SSL-Verschluesselung
Ihre Website muss ueber HTTPS erreichbar sein. Ohne SSL-Zertifikat werden Kontaktformular-Daten unverschluesselt uebertragen. Das ist bei Gesundheitsdaten ein klarer DSGVO-Verstoss.
4
Cookie-Consent
Wenn Sie Analyse-Tools wie Google Analytics nutzen, brauchen Sie einen Cookie-Banner mit echtem Opt-in. Technisch notwendige Cookies wie Session-Cookies benoetigen keine Einwilligung.
5
Kontaktformular und Einwilligung
Wenn Patienten ueber Ihr Kontaktformular gesundheitsbezogene Informationen senden, brauchen Sie eine ausdrueckliche Einwilligung in die Verarbeitung. Ein einfacher Hinweis reicht nicht. Es muss eine aktive Checkbox sein.

Wo die meisten Therapeuten-Websites Fehler machen

In der Praxis sehen wir immer wieder dieselben Probleme.

Kontaktformular ohne Verschluesselung. Viele WordPress-Themes senden Formulardaten unverschluesselt per E-Mail. Das ist problematisch, wenn Patienten bereits im Kontaktformular ihr Anliegen schildern, was sie fast immer tun.

Veraltete Datenschutzerklaerung. Eine Datenschutzerklaerung aus 2019 erfuellt die heutigen Anforderungen nicht mehr. Besonders wenn Sie seitdem Tools oder Plugins hinzugefuegt haben.

Kein Auftragsverarbeitungsvertrag. Wenn Ihr Hosting-Provider oder Ihr Formular-Dienst Zugang zu personenbezogenen Daten hat, brauchen Sie einen AV-Vertrag. Viele Therapeut:innen wissen das nicht.

DSGVO-konforme Website: Die Checkliste

Hier eine praxistaugliche Checkliste fuer Ihre Therapeuten-Website.

Wie PraxisFlow DSGVO-Konformitaet automatisiert

PraxisFlow wurde von Anfang an fuer den therapeutischen Kontext entwickelt. Das bedeutet: DSGVO-Konformitaet ist kein Zusatzmodul, sondern die Grundlage.

Server in Frankfurt. Keine US-Cloud, keine Datenuebermittlung in unsichere Drittlaender. Ihre Daten bleiben in Deutschland.

Automatisches Impressum und Datenschutzerklaerung. Basierend auf Ihren Praxis-Daten generiert PraxisFlow rechtskonforme Pflichtseiten. Sie muessen keinen Anwalt bezahlen.

Lokal gehostete Schriftarten. Kein Nachladen von Google-Servern. Keine Abmahngefahr.

Verschluesselte Formulare. Alle Patientenanfragen werden Ende-zu-Ende verschluesselt uebertragen und gespeichert. Kein unverschluesselter E-Mail-Versand.

Integrierter Cookie-Consent. DSGVO-konformer Cookie-Banner mit Opt-in, automatisch auf Ihrer Website eingebunden.

+Brauche ich als Therapeut:in einen Datenschutzbeauftragten?

In der Regel nein, wenn Sie als Einzelpraxis arbeiten. Die Pflicht greift erst ab 20 Personen, die regelmaessig mit personenbezogenen Daten arbeiten. Aber: Sie muessen trotzdem alle DSGVO-Anforderungen erfuellen.

+Darf ich Google Analytics auf meiner Praxis-Website nutzen?

Technisch ja, aber nur mit echtem Cookie-Consent und einem Auftragsverarbeitungsvertrag mit Google. In der Praxis raten wir davon ab. Datenschutzfreundliche Alternativen wie serverseitiges Tracking ohne Cookies sind die bessere Wahl.

+Was kostet ein DSGVO-Verstoss?

Theoretisch bis zu 20 Millionen EUR oder 4 Prozent des Jahresumsatzes. In der Praxis liegen Bussgelder fuer kleine Praxen bei 500 bis 5.000 EUR. Dazu kommen Abmahnkosten. Die Google-Fonts-Abmahnwelle hat gezeigt, dass auch kleine Verstoesse teuer werden koennen.

+Gilt die DSGVO auch fuer Schweizer Praxen?

Die Schweiz hat mit dem nDSG ein eigenes Datenschutzgesetz, das seit September 2023 gilt und der DSGVO sehr aehnlich ist. PraxisFlow ist sowohl DSGVO- als auch nDSG-konform.

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