Arbeitsrecht · Abfindung · 2026

Deine Abfindung
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Richtwert nach der deutschen Faustformel — kostenlos, anonym, in 30 Sekunden.

0,5
Monatsgehälter / Dienstjahr
Faustformel
§ 1a
KSchG
Gesetzliche Grundlage
SV-frei
Sozialversicherung
Kein Beitragsabzug
Rechner0 von 3
Letztes Bruttogehalt inkl. fester Zulagen
Ab 6 Monaten zählt ein volles Jahr
Relevant für erhöhten Faktor ab 45 / 55
0,5 ist Ausgangspunkt; bei Betriebsrat bis 1,5 möglich
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Welcher Faktor gilt wirklich?

Der Faktor 0,5 ist Ausgangspunkt. In der Praxis liegen Abfindungen zwischen 0,25 und 1,5 Monatsgehältern pro Betriebsjahr — je nach Verhandlungsposition.

SituationFaktor
Verhaltensbedingte Kündigung / kurze Betriebszugehörigkeit0,25–0,35
Betriebsbedingte Kündigung, keine Komplikationen0,50
Fehler in der Sozialauswahl / schwaches Arbeitgeber-Argument0,75–1,0
Betriebsrat, Sozialplan, langer Prozess absehbar1,0–1,5
Steuern: Fünftelregelung

Abfindungen sind sozialversicherungsfrei — kein Abzug für Kranken-, Renten- oder Pflegeversicherung. Sie sind jedoch einkommensteuerpflichtig. Die Fünftelregelung (§ 34 EStG) mildert die Progression: Das Finanzamt besteuert die Abfindung so, als hättest du sie auf fünf Jahre verteilt. Bei 20.000 € und 40 % Grenzsteuersatz sparst du typischerweise 3.000–6.000 € gegenüber normaler Versteuerung.

Nicht automatisch. Ein Anspruch entsteht bei § 1a KSchG (betriebsbedingt + Klageverzicht) oder per Sozialplan. In den meisten Fällen wird die Abfindung verhandelt — oft im Rahmen eines Kündigungsschutzverfahrens.
Nein, aber die Fünftelregelung (§ 34 EStG) reduziert die Steuerlast erheblich. Die Abfindung ist jedoch sozialversicherungsfrei — kein Abzug für Kranken-, Renten- oder Pflegeversicherung.
Genau 3 Wochen ab Zugang der Kündigung. Nach dieser Frist gilt die Kündigung als wirksam. Einen Anwalt sollte man sofort kontaktieren.
Grundsätzlich ja. Die Abfindung wird nicht auf ALG I angerechnet — es sei denn, die Kündigungsfrist wurde nicht eingehalten (dann droht eine Sperrzeit von bis zu 12 Wochen).
Abfindungen fließen nicht in die Rentenversicherung ein. Die Lücke zwischen Kündigung und neuem Job kann die spätere Rente merklich reduzieren — gerade bei längerer Arbeitslosigkeit.

Dieses Tool dient als Orientierungshilfe und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Für verbindliche Auskünfte wende dich an einen Anwalt oder Steuerberater.

+Gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf Abfindung?

Nicht automatisch. Ein Anspruch entsteht bei § 1a KSchG (betriebsbedingt + Klageverzicht) oder per Sozialplan. In den meisten Fällen wird die Abfindung verhandelt – oft im Rahmen eines Kündigungsschutzverfahrens.

+Ist die Abfindung steuerfrei?

Nein, aber die Fünftelregelung (§ 34 EStG) reduziert die Steuerlast erheblich. Die Abfindung ist jedoch sozialversicherungsfrei – kein Abzug für Kranken-, Renten- oder Pflegeversicherung.

+Wie lange habe ich Zeit, gegen eine Kündigung zu klagen?

Genau 3 Wochen ab Zugang der Kündigung. Nach dieser Frist gilt die Kündigung als wirksam. Einen Anwalt sollte man sofort kontaktieren.

+Kann ich Abfindung und Arbeitslosengeld gleichzeitig bekommen?

Grundsätzlich ja. Die Abfindung wird nicht auf ALG I angerechnet – es sei denn, die Kündigungsfrist wurde nicht eingehalten (dann droht eine Sperrzeit von bis zu 12 Wochen).

+Was passiert mit meiner Rentenversicherung?

Abfindungen fließen nicht in die Rentenversicherung ein. Die Lücke zwischen Kündigung und neuem Job kann die spätere Rente merklich reduzieren – gerade bei längerer Arbeitslosigkeit.