Krankengeld: Wie lange bekomme ich es — und was kommt danach?
78 Wochen ist die Grenze. Was passiert vorher, was danach? Wir erklären Fristen, Sperrzeiten, Anschlussleistungen — und warum man früh planen sollte.
78 Wochen. Das ist die gesetzliche Obergrenze für Krankengeld bei derselben Erkrankung innerhalb von drei Jahren.
Aber wann beginnt die Zählung? Was sind Sperrzeiten? Und was passiert wenn die 78 Wochen um sind und man noch nicht arbeitsfähig ist?
Die Zeitlinie im Überblick
Tag 1–42: Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber
Die ersten sechs Wochen zahlt der Arbeitgeber 100 % des Gehalts. Voraussetzung: Man ist länger als vier Wochen beschäftigt. Diese Phase gehört nicht zur Krankengeld-Bezugsdauer.
Ab Tag 43: Krankengeld der Krankenkasse
Ab dem 43. Krankheitstag zahlt die Krankenkasse Krankengeld. Die maximale Bezugsdauer beginnt jetzt zu laufen.
Nach 78 Wochen: Krankengeld endet
Bei derselben Erkrankung gibt es innerhalb von drei Jahren maximal 78 Wochen Krankengeld — auch wenn man noch krank ist.
Was bedeutet "dieselbe Erkrankung"?
Das ist ein häufiger Streitpunkt. Die Krankenkasse wertet eine Erkrankung als dieselbe, wenn sie auf demselben Grundleiden beruht.
Beispiel: Wer wegen Burnout krank ist, sich erholt, wieder arbeiten geht und drei Monate später erneut wegen Burnout ausfällt — das gilt als dieselbe Erkrankung. Die 78 Wochen laufen weiter.
Neue Krankheit: Tritt eine völlig andere Erkrankung auf, beginnt die Zählung von vorne — maximal 78 Wochen pro Erkrankung.
Die Drei-Jahres-Blockade: Wer bei derselben Erkrankung die 78 Wochen ausgeschöpft hat, bekommt für diese Erkrankung erst wieder Krankengeld, wenn er mindestens sechs Monate wieder arbeitsfähig war.
Sperrzeiten und Unterbrechungen
Das Krankengeld läuft nicht immer ununterbrochen.
Sperrzeiten entstehen wenn:
- Man der Krankschreibung nicht beim Arzt nachkommt
- Man an einer zumutbaren Reha-Maßnahme nicht teilnimmt
- Man Urlaub außerhalb Deutschlands macht ohne Genehmigung
Sperrzeiten verlängern nicht die Bezugsdauer — sie reduzieren sie.
Was kommt nach dem Krankengeld?
Das ist die Frage, die viele zu spät stellen — und die eine frühzeitige Planung erfordert.
Option 1: Erwerbsminderungsrente
Wenn dauerhaft nicht mehr arbeitsfähig, kann die Erwerbsminderungsrente beantragt werden. Es gibt zwei Stufen:
- Volle Erwerbsminderung: Weniger als 3 Stunden täglich arbeitsfähig
- Teilweise Erwerbsminderung: 3–6 Stunden täglich arbeitsfähig
Die Höhe hängt von den eingezahlten Rentenversicherungsbeiträgen ab. Sie liegt meist deutlich unter dem letzten Gehalt.
Wichtig: Der Antrag sollte rechtzeitig vor Ende des Krankengeldanspruchs gestellt werden — Bearbeitungszeiten können mehrere Monate betragen.
Option 2: Rehabilitation
Die Deutsche Rentenversicherung übernimmt Reha-Maßnahmen, wenn dadurch die Arbeitsfähigkeit wiederhergestellt werden kann. "Reha vor Rente" ist das Prinzip — die Rentenversicherung prüft zuerst ob Reha sinnvoller ist.
Option 3: Wiedereingliederung (Hamburger Modell)
Wer noch nicht voll arbeitsfähig ist, aber schrittweise zurückkehren will, kann die stufenweise Wiedereingliederung nutzen. Die Arbeitszeit steigt über Wochen schrittweise an. Während dieser Zeit läuft das Krankengeld weiter.
Option 4: Bürgergeld
Wenn keine andere Anspruchsgrundlage besteht, ist Bürgergeld die letzte Absicherung. Es liegt deutlich unter dem Krankengeld und ist einkommens- und vermögensabhängig.
Warum früh planen so wichtig ist
Wer erst in den letzten Wochen des Krankengeld-Anspruchs plant, hat keine Zeit mehr für Anträge, die Monate Bearbeitungszeit brauchen.
Faustregel: Spätestens nach 40 Wochen Krankengeld-Bezug sollte man mit der Rentenversicherung, dem Sozialamt oder einem Fachanwalt für Sozialrecht sprechen.
Zählen Wochenenden bei der 78-Wochen-Grenze mit?
Ja. Die 78 Wochen (546 Tage) werden in Kalendertagen gerechnet — also inklusive Wochenenden und Feiertage.
Was passiert mit meinem Job während der Krankengeldbezugszeit?
Das Arbeitsverhältnis besteht während der gesamten Krankengeldbezugszeit fort. Der Arbeitgeber darf nicht kündigen, solange der Krankheitsbedingte Kündigungsschutz greift. Nach 78 Wochen kann der Arbeitgeber jedoch unter bestimmten Voraussetzungen krankheitsbedingt kündigen.
Kann ich während des Krankengeld-Bezugs einer Nebentätigkeit nachgehen?
Grundsätzlich nein — Krankengeld gibt es für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit. Eine Nebentätigkeit, die vor der Erkrankung ausgeübt wurde und weitergeführt wird, ist manchmal möglich. Vorher mit der Krankenkasse abstimmen.
Alle Angaben: Stand 2025. Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung.